Symposium zum Datenouting in Mainz

Am Mittwoch war ich zu Gast beim Symposium „Ach wie gut dass jeder weiss… Neues vom Datenouting bei Jugendlichen“ [Pressemitteilung], das vom ZDF und dem rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzbeauftragten veranstaltet wurde. Unten finden sich die Folien meines Vortrags „Wen interessieren die Daten?“, in dem ich mich insbesondere auf zwei Dinge konzentriert habe: (a) Die Architektur der sozialen Räume auf Netzwerkplattformen wie schülerVZ oder facebook und der darauf aufbauenden persönlichen Öffentlichkeiten zu beschreiben sowie (b) an einigen Beispielen deutlich machen und diskutieren, inwiefern diese persönlichen Öffentlichkeiten auch kommerzialisierte Räume sind.

Im Vorfeld der Tagung erschien bei tagesschau.de ein Artikel zum Thema, für den ich einige Einschätzungen beigesteuert habe. Nachberichterstattung über die Veranstaltung findet sich beispielsweise bei stern.de, wobei die Vorträge des Nachmittags in der dpa-Meldung nicht erwähnt werde. Gerade die fand ich allerdings sehr interessant; zum einen Andreas Poller vom Fraunhofer Institut, der Befunde zur Datensicherheit auf Netzwerkplattformen vorstellte. Die entsprechende Studie war im Herbst 2008 veröffentlicht worden und hatte für einigen Wirbel gesorgt, weil das Ergebnis ernüchternd war: Keine der untersuchten Plattformen (studiVZ, Facebook, mySpace, Lokalisten, Wer kennt wen, LinkedIn und XING) bot zum Untersuchungszeitpunkt in der Breite ausreichende Möglichkeiten, die eigene Privatsphäre wirkungsvoll zu schützen – überprüft wurde ganz dabei ganz unterschiedliche Kriterien (von der Verschlüsselung der Verbindung bis hin zur selektiven Freigabe einzelner Profilelemente an unterschiedliche Teile des Netzwerks).

Zum anderen stellte Prof Alexander Rossnagel einige Gedanken zum Kinder- und Jugenddatenschutz im Web 2.0 vor – wie er betonte, handelte es sich dabei um erste Überlegungen zu diesem Thema, weil es bislang keine eigenständigen Rechtsnormen gebe. Ein Kernargument seines Vortrags war, dass die Beschränkungen des Vertragsrechts im Kontext von Netzwerkplattformen derzeit nicht konsequent beachtet würden; da die Anmeldung bzw. das Akzeptieren der AGBs einer Plattform mit umfangreichen Verpflichtungen einhergeht, würde faktisch ein Vertrag zwischen Anbieter und Nutzer geschlossen – Jugendliche unter 18 Jahren sind aber nicht geschäftsfähig, sodass dass im Grunde bei jeder Anmeldung das Einverständnis von Erziehungsberechtigten eingeholt werden müsste. Zudem folgen aus dem Vertragsrecht gewisse Nebenpflichten, bspw. auf Risiken der Veröffentlichung eigener und fremder Daten hinzuweisen.

Alles in allem: Ich fand die Tagung gelungen, abwechslungsreich und interessant. Ich hatte vorher leichte Bedenken, da die Beschreibung der Veranstaltung und Betitelung der Vorträge einige eher alarmistische  Anklänge enthielt („Datenouting“, „Fahrlässigkeit und Naivität der Jugendlichen“) – und mit einer (Vor)Verurteilung der Nutzer und ihrer Praktiken kommt man meines Erachtens nicht weiter, wenn man die aufgeworfenen Probleme gesellschaftlich lösen möchte. Aber die Vorträge und Diskussionen fand ich ausgewogen und deutlich darum bemüht, jenseits von Verboten ein Verständnis für Potenziale und Risiken der neuen persönlichen Öffentlichkeiten zu vermitteln.

2 Kommentare


  1. „… mit einer (Vor)Verurteilung der Nutzer und ihrer Praktiken kommt man meines Erachtens nicht weiter,…“ Das ist wohl wahr. Allerdings denke ich, ist dieses Problem wirklich schwerwiegend. Ich habe mich darüber schon etwas informiert und ich bin der Meinung dass man hier einen ganz anderen Ansatz machen muss. Es ist jetzt war nicht schlecht, was hier in dieser Präsentation steht und dargestellt wird, aber ich bin damit nicht wirklich zufrieden. Ich denke, dass da viel mehr dahinter steckt und man die Sache anders angehen müsste. Aber ich bin kein Profi.

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